AGB


  • Nur eine Onlineanmeldung berechtigt zur Teilnahme am Kurs. So kann ein hohes Maß an Qualität gewährleistet werden und die begrenzte Teilnehmerzahl ca. 8-12 Personen ist gesichert.
  • Gebuchte Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden (siehe Frist im Kursplan) zählen mit und werden in Rechnung gestellt .
  • Die Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft beträgt 6 Monate. Wird sie einen Monat vor Laufzeitende nicht in schriftlicher Form gekündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate.
  • Verträge für das Mattentraining gibt es für ein oder zwei Kursstunden pro Woche.
  • Eine 10er Karte Mattentraining hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, und kann beliebig aufgeteilt werden.
  • Eine 10er Karte Gerätetraining hat eine Gültigkeit von 8 Monaten, und kann beliebig aufgeteilt werden.
  • Ein Präventionskurs hat eine Gültigkeit von 10 Wochen.
  • Bei einem Präventionskurs können versäumte Kursstunden durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe  nur nach individueller Absprache mit dem jeweiligen Kursleiter nachgeholt werden. Die Nachholtermine müssen im jeweiligen Kurszeitraum von 10 Wochen liegen und begrenzen sich auf maximal 2 Stunden pro Woche.
  • Bei Kursen die von den Krankenkassen unterstützt werden, ist eine Teilnahme von 80% Voraussetzung für eine Rückerstattung der Kursgebühren.
  • Die Teilnahme an den Kursen geschieht auf eigene Verantwortung. Wir  haften nicht für Sach- oder Personenschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Bitte setzen Sie den Kursleiter über bestehende Krankheiten, Beschwerden oder Schwangerschaft in Kenntnis. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des Kurses.
  • An den gesetzlich festgelegten Feiertagen des Bundeslandes Sachsen Anhalt und zwischen Weihnachten und Silvester finden keine Kurse statt.
  • Während der Ferien des Bundeslandes Sachsen Anhalt gibt es einen reduzierten Kursplan, siehe Kursplan.
  • Kursänderungen sind dem Studio vorbehalten.
  • Entfällt in Ausnahmefällen eine Kursstunde durch Erkrankung oder Urlaub des Kursleiters, wird diese für die Teilnehmer nach Vereinbarung nachgeholt.
  • Bei vorzeitiger gesundheitsbedingter Auflösung (nur bei Sportuntauglichkeit auf Dauer und sportärztlichem Attest) der Mitgliedschaft, sowie Auflösung der Mitgliedschaft durch Änderung des Wohnsitzes (ab 30 km Entfernung) ist ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich. Diese bedarf einer schriftlichen Form.
  • Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung des Mitgliedes sind unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstandene Mehrkosten (z.B. Rücklastschriftgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitgliedes.                                                                                          Halle, den 01.04.2015